Sprungmarken

Schriftzug des Landesverbandes
Logo des Landesverbandes der Gehörlosen Hessen e. V.

Seitenübergreifende Navigation

Hauptnavigation

Alternative Videoformate


Gebärdensprachvideos zu weiteren Themen finden Sie im Gebärdenvideoarchiv.

GSD-Vermittlung

Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern

www.gsd-vermittlung.de

Kostenträger

In der Regel hat ein Gehörloser immer Anspruch auf einen Dolmetscher. Wer jedoch die Kosten für den Einsatz des Gebärdensprachdolmetschers übernimmt, muss leider stets für den bestehenden Einzelfall geklärt werden. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zu den Einsätzen der Gebärdensprachdolmetscher und den Kostenträgern zusammengefasst.

Wichtig

Es ist besonders wichtig rechtzeitig bei der zuständigen Stelle einen Antrag zu stellen oder einen Dolmetsch-Dienst zu bestellen. Außerdem ist zu klären, wer den/die Dolmetscher/in bestellt.

Persönliche Termine muss ich auch in Zukunft selber bezahlen. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, die als "Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben" nach §58 SGB IX bezahlt werden können. Hier besteht die Möglichkeit die Finanzierung für Dolmetschereinsätze bei Veranstaltungen und Ausstellungen mit Begründung zu beantragen.

In Zukunft kann auch das Merkzeichen GL (gehörlos) in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Die Personen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 müssen damit rechnen, dass sie das Merkzeichen GL nicht bekommen.


Kostenträger für Gebärdensprachdolmetschereinsätze

Kindergarten und Vorschule

Schule

Ämter

Gerichte

Arbeitsamt

Arbeitsgericht

Arbeitsplatz / -leben

Arztbesuch

Ausbildung

Evangelische Kirche

Hochschulstudium

Jugendamt

Servicestelle

Sozialamt

Dolmetscherkosten werden im Allgemeinen bei folgenden Einsätzen übernommen:

Arbeitsamt, Versorgungsamt, Rententräger (dort gibt es in Zukunft Service-Stellen), Integrationsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenhaus, Arzt, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Grundsätzlich gilt: Wenn z.B. das Sozialamt über einen Mitarbeiter verfügt, der Gebärdensprache kann, ist es nicht möglich einen zusätzlichen Dolmetscher zu bestellen.

Kostenträger

Kostenträger (pdf-Datei)